Fluggeländeordnung Jachenhausen

 

Fluggeländeordnung 1. Oberpfälzer Drachenflieger Club e.V

Stand 10.03.12 Das Fluggelände Jachenhausen wird vom Geländehalter "1. Oberpfälzer Drachenflieger Club e.V" betrieben.

Allgemeines

Auf diesem Gelände ist es verboten Gleitschirm zu fliegen. Neben den Bestimmungen dieser Geländeordnung gelten die allgemeinen luftrechtlichen Bestimmungen, insbesondere LuftVG, LuftVO, LuftVZO, LuftPersV und die FBO. Zum Parken im Bereich des Fluggeländes dürfen ausschließlich die ausgewiesenen Parkplätze benutzt werden.

Flugleitung

Der Flugleiter ist der in der Verantwortung stehende Startleiter oder jedes Vereinsmitglied des 1. ODFC wobei der Startleiter über dem Vereinsmitglied steht. Es muss bei jedem Flugbetrieb ein Startleiter definiert sein. Anordnungen der zuständigen Luftaufsichtspersonen, wie Flugleiter, Geländebeauftragen sind zu beachten und zu befolgen. Der Flugleiter muss nach Start des letzten Drachen die Absperrung auf die Rampe setzten.

Startberechtigung

Voraussetzung für den Flug ist mindestens der Besitz des beschränkten Luftfahrerscheins (früherer A- Schein). Eine Ausnahme bildet die Hängegleiterschulung mit Anwesenheit eines Fluglehrers. Ebenfalls muss man Vereinsmitglied sein oder eine gültige Tagesmitgliedschaft haben. Die Tagesmitgliedschaft von Gastpiloten ist vor dem Start im "Gasthof zur Linde" in Jachenhausen in Höhe von 3 Euro zu bezahlen. Bei starkem Andrang kann der Flugleiter die Startreihenfolge festlegen, dabei ist Piloten vom ODFC das Startrecht vor Gastpiloten einzuräumen. Pilotenschein und Versicherungsnachweis sind immer mitzuführen und auf Verlangen dem Flugleiter, Geländehalter oder Luftaufsichtspersonen vorzulegen.

Verhalten in der Luft

Vorflugrecht hat, wer den Hang zur Rechten hat. Es gelten die in Deutschland gültigen Vorflugregeln!

Start- und Landeregelung

Starts und Landungen sind nur auf den eingezeichneten Flächen erlaubt. Bei Außenlandungen in wirtschafltich bestellten Flächen ist eine Aussenlandungsgebühr in Höhe von 5 Euro in "Gasthof zur Linde" zu bezahlen. Die Hängegleiter dürfen nur vor dem Parkplatz aufgebaut werden. Der Landebereich muss nach der Landung verlassen werden, um im dafür vorgesehenen Teil der Landewiese abzubauen. Für den Rücktransport der Piloten und Geräte ist jeder Pilot selber verantwortlich, es wird aber darum gebeten den Verkehr auf ein Mindestmaß zu reduzieren.

Gefahrenhinweise

Bei starkem Wind muss bei Toplandungen mit Leeturbulenzen gerechnet werden.

 

Notfälle/Erste-Hilfe-Material

Ein Telefon für Notfallmeldungen gibt es in der Vereinsgaststätte "Gasthof zur Linde" Das Erste- Hilfe-Material befindet sich ebenfalls in der Vereinsgaststätte.
Im Falle einer Baumlandung wird die Rampe grundsätzlich gesperrt. Erst nach erfolgter Rettung gibt der Flugleiter die Rampe wieder frei.

Haftung

Jeder Pilot ist für die Planung und Durchführung seines Fluges selbst verantwortlich. Haftungsrechtliche Ansprüche gegen den Flugleiter, Geländehalter oder dessen Beauftragte können nicht aus dieser Geländeordnung abgeleitet werden.

....zum Schluss

Wir bitten Euch, alle Regeln einzuhalten, um dieses Fluggebiet nicht zu gefährden und wünschen Euch schöne Flüge und gute Landungen... 

Kontakt

1. ODFC Riedenburg

Peter Kühnel

Fr.-Ebert-Str. 6b

89415 Lauingen

Tel.: 0152-04351279

 

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